Dienstag, 14. August 2012

Privilegien für Berufssportler

Unter dem Titel "Die Zeitarbeit will keine Medaillen sponsern" bringt die FAZ einen interessanten Artikel. Offensichtlich sollen die Unfall-Risiken der Berufssportler verteilt werden.

"Anlass sind Pläne der Gesetzlichen Unfallversicherung, des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Bundesarbeitsministeriums, nach denen die Beiträge für Berufssportler außerhalb des Profifußballs eingefroren werden sollen trotz steigender Versicherungskosten."

Die Kosten für diese Aktion sollen selbstverständlich nicht von der Allgemeinheit getragen werden, dazu müssten sie im Bundeshaushalt erscheinen. Das wäre transparent und nachvollziehbar, und das ist hierzulande nicht machbar. Statt dessen sollen die Mitglieder der Verwaltungsberufsgenossenschaft diese Kosten tragen.

Die Methode hat System, sind doch unsere Sozialversicherungen in Wirklichkeit keine Sozialversicherung. In eine echte Sozialversicherung würde jeder entsprechend seiner Leistungsfähigkeit einzahlen, und jeder könnte Leistungen nach seinem Bedarf daraus empfangen. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Die Zahl der Ausnahmen ist größer als die der Regeln. Das beginnt bei der gesetzlichen Krankenversicherung und hört mit der Rentenversicherung noch lange nicht auf.

Aber zurück zum Profisport und der Berufsgenossenschaft. Eine kleine Recherche führt zu interessanten Ergebnissen. So machte der Spiegel schon 1995 auf diese Problematik mit dem Artikel "Barfuß, aber mit Rüstung" aufmerksam:

"Für 31,2 Millionen Mark ließen sich die Profis im vorigen Jahr reparieren und rehabilitieren, kassierten Verletztengeld oder bezogen Rente - dem standen Beitragszahlungen von gerade mal 12,2 Millionen Mark gegenüber"

Wohlgemerkt: Der Artikel stammt aus 1995. Aber noch heute schreibt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

"Zeitarbeitskräfte und Kirchengemeindesekretärinnen, Werbetexter, Profifußballer und Screendesigner haben eines gemeinsam: Sie alle sind bei der VBG gesetzlich unfallversichert."

Nachzulesen beim Bund.

So zahlt also der Niedriglöhner einer Zeitarbeitsfirma seinen Obolus für die berufsbedingten Unfälle der Fußball-Millionäre.





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