Mittwoch, 5. September 2012

Ist das Ehegattensplitting noch zeitgemäß?

Der Artikel 6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie ausdrücklich unter Schutz, und das ist auch gut so.

Nun ist aber das Grundgesetz ein wenig in die Jahre gekommen, und die Gesellschaft hat sich verändert. Eine Ehescheidung ist keine Ausnahme mehr, und sie bringt erhebliche finanzielle Belastungen für alle Beteiligten mit sich. Zwei Haushalte sind teurer als einer, und gleichzeitig entfällt die steuerliche Begünstigung für die Erwerbstätigen der getrennten Familie.

Wenn der Staat nun dem besonderen Schutz von Ehe und Familie nachkommen will, so darf er doch nicht die getrennten Partner und vor allem deren Kinder finanziell schlechter stellen als ein kinderloses Ehepaar oder gar ein gleichgeschlechtliches Paar, das voraussichtlich niemals Kinder haben wird.

Deshalb plädiere ich für eine Abschaffung des Ehegattensplittings und statt dessen für die Einführung eines Familiensplittings. Damit kann nicht nur der gescheiterten Ehe, sondern vor allem auch den daraus hervorgegangenen Kindern dieser Schutz von Ehe und Familie erhalten bleiben. Gleichzeitig kommt die intakte Familie in diesen Genuss.

Sicherlich gibt eine derartige Regelung auch jungen Leuten ein wenig mehr Sicherheit bei Umsetzung  ihres Kinderwunsches und der demografischen Entwicklung einen dringend notwendigen Impuls.